Verdachts- oder Differenzialdiagnose zu einem realen Patienten
Warum: D3-Daten (Art. 9 DSGVO, § 203 StGB). Chatbots sind keine Medizinprodukte, Haftung liegt beim Anwender.
Stattdessen: A11 Erklärtext, A08 Fallvariation mit fiktiven Fällen
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Warum: D3-Daten (Art. 9 DSGVO, § 203 StGB). Chatbots sind keine Medizinprodukte, Haftung liegt beim Anwender.
Stattdessen: A11 Erklärtext, A08 Fallvariation mit fiktiven Fällen
Warum: Halluzinationsrisiko, MDR, Haftung. Maßgeblich sind SAA/BPR und Telenotarzt.
Stattdessen: A05 Lernkarten aus SAA mit ÄLRD-Freigabe
Warum: KI-VO Anhang III Nr. 5 d (Hochrisiko). Gezielte Nutzung eines KI-Systems mit allgemeinem Verwendungszweck dafür macht die Organisation zum Anbieter (Art. 25 Abs. 1 c).
Stattdessen: G03 Planspiel, Schulung zur standardisierten Notrufabfrage mit fiktiven Anrufen
Warum: KI-VO Anhang III Nr. 5 d, D3-Daten
Warum: D3-Daten, § 203 StGB. Auch „ohne Namen“ meist re-identifizierbar.
Stattdessen: Vorlagen und Textbausteine fiktiv erzeugen (A01, B01), Dokumentation im zugelassenen System
Warum: KI-VO Anhang III Nr. 4 a, AGG-Risiken
Warum: KI-VO Anhang III Nr. 4 b, Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG), Beschäftigtendatenschutz
Warum: KI-VO Anhang III Nr. 3 (ausdrücklich auch zur Steuerung des Lernprozesses)
Stattdessen: A04 Fragen mit Musterlösung, A02 mit Checkliste zum Selbstabgleich, Bewertung durch Prüfende
Warum: Audio und Video: Verbot nach Art. 5 Abs. 1 f KI-VO (biometrische Emotionserkennung am Arbeitsplatz). Text: Beschäftigtendatenschutz, Mitbestimmung, ggf. Anhang III Nr. 4 b
Stattdessen: F01 Psychoedukation, F02 Nachbesprechung, PSNV-E-Angebote
Warum: Persönlichkeitsrechte, § 203 StGB, KUG
Stattdessen: D04 nur mit freigegebenen Fakten, D02 ohne Einsatzbezug