R09

Stimmung, Stress oder Emotionen von Beschäftigten erkennen, ob aus Sprach-, Video- oder Funkaufnahmen oder aus Texten

Rot · Gesperrt

Patienten- und Einsatzdaten, Disposition, Triage oder Bewertung von Personen. Nicht mit KI.

  • Warum: Audio und Video: Verbot nach Art. 5 Abs. 1 f KI-VO (biometrische Emotionserkennung am Arbeitsplatz). Text: Beschäftigtendatenschutz, Mitbestimmung, ggf. Anhang III Nr. 4 b
  • Stattdessen: F01 Psychoedukation, F02 Nachbesprechung, PSNV-E-Angebote

Dieser Eintrag steht bewusst in der Bibliothek, damit die Grenze bei der Suche sichtbar wird. Mehr dazu: Die Ampel.

Veröffentlicht am 06.10.2026

Weitere gesperrte Anwendungsfälle