Die Ampel
Jeder Prompt hat eine Ampel. Sie zeigt, was Sie eingeben dürfen.
Grün · Frei nutzbar
Erfundene Fälle und eigene Unterlagen ohne Personenbezug. In jedem KI-Tool, das Ihre Organisation zugelassen hat.
Gelb · Nur Dienst-Tool
Namen durch Rollen ersetzen („Kollegin A“) und nur im KI-Tool der Organisation mit Datenschutzvertrag nutzen.
Rot · Gesperrt
Patienten- und Einsatzdaten, Disposition, Triage oder Bewertung von Personen. Nicht mit KI.
Immer gilt
- Keine echten Patienten- oder Einsatzdaten. Auch nicht „ohne Namen“: Datum, Ort und Alter machen Einsätze wieder erkennbar.
- Nur das KI-Tool Ihrer Organisation. Kein privates Konto.
- Ergebnis prüfen, bevor Sie es verwenden. Die KI kann sich irren.
Prüfen vor Verwendung
Steht an jedem Prompt neben der Ampel.
Kurz gegenlesenSelbst auf Plausibilität lesen.
Fachkundig prüfen lassenZ. B. Praxisanleitung, QM, Hygienebeauftragte.
Freigabe einholenZ. B. ÄLRD bei Medizin, Pressestelle bei Veröffentlichungen.
Gesperrt – und was stattdessen geht
Verdachts- oder Differenzialdiagnose zu einem realen Patienten
A11 Erklärtext, A08 Fallvariation mit fiktiven Fällen
Medikamentenwahl oder Dosierungsberechnung im Einsatz
A05 Lernkarten aus SAA mit ÄLRD-Freigabe
Notrufabfrage, Einsatzpriorisierung, Disposition von Rettungsmitteln
G03 Planspiel, Schulung zur standardisierten Notrufabfrage mit fiktiven Anrufen
Sichtung oder Triage realer Patienten, auch beim MANV
G01, G02 MANV-Übung mit fiktiven Darstellern
Einsatzprotokoll, Übergabe oder Arztbrief mit Echtdaten formulieren
Vorlagen und Textbausteine fiktiv erzeugen (A01, B01), Dokumentation im zugelassenen System
Bewerbungen sichten, filtern, ranken oder Bewerbende bewerten
D01 Stellenanzeige, E01 Einarbeitungskonzept
Leistung oder Verhalten einzelner Beschäftigter auswerten (z. B. Protokollqualität je Mitarbeitendem, Einsatzzeiten je Person)
C07 nur aggregiert, B07 Audit auf Prozessebene
Lernergebnisse bewerten: Prüfungsleistungen benoten, Antworten von Auszubildenden beurteilen oder Feedback zu deren Leistung geben, auch ohne Noten
A04 Fragen mit Musterlösung, A02 mit Checkliste zum Selbstabgleich, Bewertung durch Prüfende
Stimmung, Stress oder Emotionen von Beschäftigten erkennen, ob aus Sprach-, Video- oder Funkaufnahmen oder aus Texten
F01 Psychoedukation, F02 Nachbesprechung, PSNV-E-Angebote
Öffentlichkeitsarbeit über konkrete Einsätze mit identifizierbaren Personen, Fotos von Patienten
D04 nur mit freigegebenen Fakten, D02 ohne Einsatzbezug
Hintergrund für Verantwortliche
Rechtlicher Rahmen
- KI-Verordnung: Notrufbewertung, Disposition und Triage, die Bewertung von Lernergebnissen sowie Auswahl und Bewertung von Beschäftigten sind Hochrisiko-Zwecke (Anhang III); dafür sind allgemeine Chat-Tools nicht zugelassen. Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist verboten (Art. 5). Beschäftigte brauchen KI-Kompetenz (Art. 4).
- Datenschutz: Einsatz- und Gesundheitsdaten sind besonders geschützt (Art. 9 DSGVO, § 203 StGB). Namen durch Rollen ersetzen ist nur Pseudonymisierung, die DSGVO gilt weiter.
- Medizinprodukterecht: Allgemeine Chatbots sind keine Medizinprodukte. Wer sie für Diagnose oder Dosierung nutzt, haftet selbst.
- Mitbestimmung: Kann ein Tool Leistung oder Verhalten auswerten, ist die Mitarbeitervertretung zu beteiligen.
Vor der Einführung
- KI-Tools freigeben und dokumentieren: Lizenz der Organisation, Training deaktiviert, für „Gelb“ zusätzlich Auftragsverarbeitungsvertrag.
- Ampel und gesperrte Anwendungsfälle per Dienstanweisung verbindlich machen.
- Datenschutzbeauftragte, ÄLRD und Mitarbeitervertretung beteiligen, Schulung dokumentieren (z. B. mit E04).
Stand Oktober 2026. Sorgfältig recherchiert, aber keine Rechtsberatung. Quellen: KI-VO Anhang III, Art. 25, Art. 5, AI Act und MDR, § 203 StGB und Cloud-KI, § 393 SGB V.