Die Ampel

Jeder Prompt hat eine Ampel. Sie zeigt, was Sie eingeben dürfen.

Grün · Frei nutzbar Erfundene Fälle und eigene Unterlagen ohne Personenbezug. In jedem KI-Tool, das Ihre Organisation zugelassen hat. Gelb · Nur Dienst-Tool Namen durch Rollen ersetzen („Kollegin A“) und nur im KI-Tool der Organisation mit Datenschutzvertrag nutzen. Rot · Gesperrt Patienten- und Einsatzdaten, Disposition, Triage oder Bewertung von Personen. Nicht mit KI.

Immer gilt

  1. Keine echten Patienten- oder Einsatzdaten. Auch nicht „ohne Namen“: Datum, Ort und Alter machen Einsätze wieder erkennbar.
  2. Nur das KI-Tool Ihrer Organisation. Kein privates Konto.
  3. Ergebnis prüfen, bevor Sie es verwenden. Die KI kann sich irren.

Prüfen vor Verwendung

Steht an jedem Prompt neben der Ampel.

Kurz gegenlesenSelbst auf Plausibilität lesen.
Fachkundig prüfen lassenZ. B. Praxisanleitung, QM, Hygienebeauftragte.
Freigabe einholenZ. B. ÄLRD bei Medizin, Pressestelle bei Veröffentlichungen.

Gesperrt – und was stattdessen geht

Hintergrund für Verantwortliche

Rechtlicher Rahmen

  • KI-Verordnung: Notrufbewertung, Disposition und Triage, die Bewertung von Lernergebnissen sowie Auswahl und Bewertung von Beschäftigten sind Hochrisiko-Zwecke (Anhang III); dafür sind allgemeine Chat-Tools nicht zugelassen. Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist verboten (Art. 5). Beschäftigte brauchen KI-Kompetenz (Art. 4).
  • Datenschutz: Einsatz- und Gesundheitsdaten sind besonders geschützt (Art. 9 DSGVO, § 203 StGB). Namen durch Rollen ersetzen ist nur Pseudonymisierung, die DSGVO gilt weiter.
  • Medizinprodukterecht: Allgemeine Chatbots sind keine Medizinprodukte. Wer sie für Diagnose oder Dosierung nutzt, haftet selbst.
  • Mitbestimmung: Kann ein Tool Leistung oder Verhalten auswerten, ist die Mitarbeitervertretung zu beteiligen.

Vor der Einführung

  • KI-Tools freigeben und dokumentieren: Lizenz der Organisation, Training deaktiviert, für „Gelb“ zusätzlich Auftragsverarbeitungsvertrag.
  • Ampel und gesperrte Anwendungsfälle per Dienstanweisung verbindlich machen.
  • Datenschutzbeauftragte, ÄLRD und Mitarbeitervertretung beteiligen, Schulung dokumentieren (z. B. mit E04).

Stand Oktober 2026. Sorgfältig recherchiert, aber keine Rechtsberatung. Quellen: KI-VO Anhang III, Art. 25, Art. 5, AI Act und MDR, § 203 StGB und Cloud-KI, § 393 SGB V.